Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Private Schwimmschule „Baby-Delphinchen“
Stand: 24.10.26
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schwimmkurse, Einzelstunden und sonstigen Schwimmunterrichtsangebote der privaten Schwimmschule „Baby-Delphinchen“, nachfolgend „Schwimmschule“ genannt.
Mit der Anmeldung zu einem Kurs erkennen die Teilnehmenden beziehungsweise bei minderjährigen Teilnehmenden deren gesetzliche Vertreter diese AGB an.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail, über ein Onlineformular oder nach individueller Vereinbarung.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Schwimmschule die Anmeldung bestätigt. Bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgt die Anmeldung durch die gesetzlichen Vertreter.
Die Anzahl der Kursplätze ist begrenzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz besteht erst nach Bestätigung der Anmeldung und gegebenenfalls nach Erfüllung der vereinbarten Reservierungsbedingungen.
Die jeweils geltenden Kurstermine, Kursinhalte, Kursdauer und Kursgebühren werden vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.
3. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Kursgebühr wird bei der Anmeldung beziehungsweise in der jeweiligen Kursbeschreibung bekannt gegeben.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die vollständige Kursgebühr spätestens am ersten Kurstag in bar zu entrichten. Abweichende Zahlungsvereinbarungen, insbesondere eine Zahlung vor Kursbeginn oder in Teilbeträgen, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Bei Kursen mit einer gesondert vereinbarten Reservierungsgebühr ist diese innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist zu entrichten. Die Reservierungsgebühr wird auf die Kursgebühr angerechnet, sofern bei der Buchung nichts anderes ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
Die Zahlungspflicht entfällt nicht allein deshalb, weil einzelne Unterrichtsstunden von den Teilnehmenden versäumt werden. Gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.
4. Rücktritt und Stornierung vor Kursbeginn
Eine Stornierung muss der Schwimmschule in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, mitgeteilt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei der Schwimmschule eingeht.
Für Stornierungen vor Kursbeginn gelten folgende Stornopauschalen:
- Bis einschließlich 14 Tage vor Kursbeginn: kostenfreie Stornierung.
- 13 bis einschließlich 7 Tage vor Kursbeginn: 50 % der vereinbarten Kursgebühr.
- Weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 80 % der vereinbarten Kursgebühr.
Die genannten Pauschalen müssen rechtlich zulässig sein und dürfen den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Den Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Schwimmschule bleibt der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens im gesetzlichen Rahmen vorbehalten.
Bei Nichtantritt eines gebuchten Kurses ohne vorherige Stornierung können Ansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften entstehen. Eine automatische Verpflichtung zur Zahlung der vollständigen Kursgebühr wird hierdurch nicht unabhängig von den Umständen begründet.
Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung berechtigter Stornierungsansprüche abgerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird erstattet.
5. Reservierungsgebühren
Bei einzelnen Kursen kann eine gesonderte Reservierungsgebühr vereinbart werden, um einen Kursplatz verbindlich zu reservieren.
Die Höhe, der Zahlungszeitpunkt und die Anrechnung der Reservierungsgebühr auf die Kursgebühr werden bei der Buchung ausdrücklich mitgeteilt.
Tritt eine teilnehmende Person den gebuchten Kurs nicht an, wird die Reservierungsgebühr im Rahmen der wirksamen vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften abgerechnet. Ein pauschaler Verfall der gesamten Reservierungsgebühr ist nur zulässig, soweit hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage besteht.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Versäumte Unterrichtsstunden und Nachholtermine
Unterrichtsstunden, die von den Teilnehmenden aus persönlichen Gründen versäumt werden, können nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen nachgeholt werden.
Eine Nachholmöglichkeit besteht grundsätzlich nur, wenn die betreffende Unterrichtsstunde spätestens am Vorabend bis 21:00 Uhr schriftlich per WhatsApp oder E-Mail abgesagt wurde.
Rechtzeitig abgesagte Stunden können nach Absprache mit der Kursleitung zeitnah, grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem versäumten Termin, nachgeholt werden. Die Terminvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit geeigneter Plätze und unter Berücksichtigung des jeweiligen Kursniveaus.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin oder auf eine Nachholung in einem bestimmten Kurs besteht nicht.
Eine Erstattung der Kursgebühr oder eine Anrechnung versäumter Stunden auf einen späteren Kurs erfolgt grundsätzlich nicht, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Verpflichtung besteht.
Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden gelten grundsätzlich als versäumt und können nicht nachgeholt werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Bei längerfristiger Erkrankung kann nach Vorlage eines geeigneten Nachweises im Einzelfall eine Kulanzregelung vereinbart werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine solche Sonderregelung besteht nicht.
7. Absage oder Ausfall durch die Schwimmschule
Die Schwimmschule kann einzelne Unterrichtseinheiten aus wichtigen Gründen absagen oder verschieben. Hierzu zählen insbesondere die Erkrankung der Kursleitung, technische Probleme, die Schließung des Schwimmbades sowie sonstige Umstände, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts verhindern.
Ausgefallene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit zu einem geeigneten Ersatztermin nachgeholt. Die Schwimmschule informiert die Teilnehmenden beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte so früh wie möglich über Änderungen.
Ist eine Nachholung nicht möglich, werden die gesetzlichen Ansprüche der Teilnehmenden berücksichtigt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit
Die Teilnehmenden beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die Schwimmschule vor Kursbeginn über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, soweit diese für die sichere Teilnahme am Schwimmunterricht relevant sind.
Bei akuten Erkrankungen oder gesundheitlichen Umständen, die eine sichere Teilnahme beeinträchtigen können, darf die Teilnahme zum Schutz der betroffenen Person und der übrigen Teilnehmenden unterbleiben.
Die Schwimmschule kann bei begründeten Sicherheitsbedenken eine Teilnahme ablehnen, solange eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Aufsichtspflicht und Verhalten im Schwimmbad
Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Schwimmlehrkraft sowie den geltenden Bade-, Haus- und Sicherheitsregeln Folge zu leisten.
Bei minderjährigen Kindern beginnt und endet die Aufsichtspflicht der Schwimmschule zu den ausdrücklich vereinbarten Zeiten und am vereinbarten Ort. Vor Beginn und nach Ende der vereinbarten Betreuung verbleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, ihre Kinder rechtzeitig zu übergeben und nach dem Unterricht wieder abzuholen.
Die Schwimmschule übernimmt keine Aufsicht außerhalb des vereinbarten Betreuungszeitraums. Die gesetzlichen Haftungs- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
10. Sicherheit und Haftung
Die Sicherheit der Teilnehmenden hat höchste Priorität. Den Anweisungen der Schwimmlehrkraft ist Folge zu leisten.
Die Schwimmschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden findet nicht statt.
Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt sein.
Eine Haftung für persönliche Gegenstände richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Schwimmfähigkeit und Schwimmabzeichen
Die Schwimmschule vermittelt Schwimmkenntnisse entsprechend dem jeweiligen Kursniveau und den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden.
Ein bestimmter Lernerfolg, eine bestimmte Schwimmfähigkeit oder das Bestehen einer Prüfung kann nicht garantiert werden.
Schwimmabzeichen werden nur vergeben, wenn die jeweils geltenden Anforderungen erfüllt sind. Die Teilnahme am Schwimmkurs allein begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schwimmabzeichen.
12. Kleidung und persönliche Gegenstände
Die Teilnehmenden sind für ihre Kleidung und persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.
Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht mitgebracht werden. Die Haftung der Schwimmschule richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe-, Veröffentlichungs- oder Dokumentationszwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten, wirksamen Einwilligung, soweit diese rechtlich erforderlich ist.
Die Teilnahme am Schwimmkurs ist nicht von der Erteilung einer Einwilligung für Werbe- oder Veröffentlichungszwecke abhängig.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, soweit dies für die Anmeldung, die Vertragsdurchführung und die Kommunikation mit den Teilnehmenden beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Schwimmschule (Siehe Datenschutzbedingungen)
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Anbieterangaben
Private Schwimmschule „Baby-Delphinchen“
Name der verantwortlichen Person: Rosemarie Zachenhuber
Anschrift: Hauptstraße 2, 85462 Reisen/ Eitting
E-Mail: info@babyschwimmen-erding.de
Telefon: 01791179198
Stand: 24.10.2026